Landesverband Rheinland-Pfalz/Saar öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (LVS)

Beitragsordnung

Beitragsordnung

des Landesverbandes Rheinland –Pfalz/Saar öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (genannt LVS)

Der LVS e.V. gibt sich unter Bezugnahme auf § 8 Abs. 1, Nr. 3 der Satzung, in der aktuellen Fassung vom 30.04.2014, folgende nachstehende Beitragsordnung:

Die Beitragszahlungspflicht der Mitgliedsverbände des LVS. ist in § 8, Abs. 1 und 2 geregelt. Die Höhe der abzuführenden Beiträge der Mitgliedsverbände legt die Mitgliederversammlung fest:

 

1. Ordentliche Mitglieder

Der Mitgliedsbeitrag der ordentlichen Mitglieder ist ein Jahresbeitrag und wird kalendermäßig erhoben. Er ist auch im Jahr des Eintritts anteilig und im Jahr des Austritt voll zu zahlen.

 

Jährlicher Mitgliedsbeitrag:   € 310,00
Ab 01.01.2015:  € 360,00

Der Mitgliedsbeitrag ist bis zum 31. Januar des laufenden Jahres auf das Konto des LVS zu entrichten; bei Neumitgliedern innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme in den Verband.

 

2. Außerordentliche Mitglieder

I. Der Mitgliedsbeitrag der außerordentlichen Mitglieder ist ein Jahresbeitrag und wird kalendermäßig erhoben. Er ist auch im Jahr des Ein- und Austritt voll zu zahlen.

 

Jährlicher Mitgliedsbeitrag für Ehrenmitglieder  keiner   
Jährlicher Mitgliedsbeitrag für Altmitglieder € 160,00
ab 01.01.2015 € 210,00
Jährlicher Mitgliedsbeitrag für Gastmitglieder € 310,00
Ab 01.01.2015 € 360,00

 

Altmitglieder, die bisher wegen Errichtung der Altersgrenze ihr öffentliche Bestellung zurück gegeben und aufgrund der neuen gesetzlichen Vorgaben wieder beantragt und erlangt haben, gelten ab ihrer Neubestellung als ordentliche Mitglieder mit voller Beitragszahlungsverpflichtung.

Der Mitgliedsbeitrag ist bis zum 31. Januar des laufenden Jahres auf das Konto des LVS zu entrichten; bei Neumitgliedern innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme in den Verband.

II. Der jährliche Mitgliedsbeitrag für Kooperierte Verbände wird vertraglich geregelt. Diese gelten, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde, als Einzelmitglied und haben mindestens einen Beitrag von 310,00 € zu entrichten.

 

3. Fördermitglieder

Der Mitgliedsbeitrag der Fördermitglieder ist ein Jahresbeitrag und wird kalendermäßig erhoben. Er ist auch im Jahr des Ein- und Austritt voll zu zahlen.

Jährlicher Mitgliedsbeitrag für Fördermitglieder                          100,00 €          

Der Mitgliedsbeitrag ist bis zum 31. Januar des laufenden Jahres auf das Konto des LVS zu entrichten; bei Neumitgliedern innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme in den Verband.

 

4. Verzug.

Soweit Mitgliedsbeiträge nicht termingerecht bezahlt werden, sind diese Mitgliedsbeiträge mit 5 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

 

Koblenz, den 30.04.2014

 

 

Hans-Joachim Schlimpert                   Rochus Grün

(1. Vorsitzender)                                 (2. Vorsitzender)