Landesverband Rheinland-Pfalz/Saar öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (LVS)

Rentenversicherung

Der Landsverband bietet seinen Mitgliedern über die Stuttgarter Lebensversicherung a G den ersten Rahmenvertrag für Selbständige an, indem eine Basisrentenversicherung für nicht Arbeitnehmer angeboten wird.


Vorteile für unsere Mitglieder sind:


– steuerliche Vorteile im Rahmen der Rürup Rente!


– alle Tarife können auch für die direkten Angehörigen abgeschlossen werden!


– Berufsunfähigkeitsversicherungen mit nur drei Gesundheitsfragen !


Bei der Basis-Rente erfolgt eine staatliche Förderung über die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge. Die steuerliche Förderung ist in § 10 Abs. 1 Nr. 2 b EStG in Verbindung mit § 10 Abs. 3 EStG geregelt.


Beitrag als Sonderausgabe
Die Beiträge zu einer Basis-Rente sind bis zu einer Höhe von maximal 20.000 EUR (40.000 EUR bei zusammen veranlagten Ehegatten) pro Jahr als Sonderausgaben abzugsfähig. Die Beiträge werden steuerlich berücksichtigt. Bis 2025 gilt noch eine Übergangsregelung. Im Jahr 2012 können 74 % der Vorsorgebeiträge von der Steuer abgesetzt werden. Dieser Prozentsatz erhöht sich jedes Jahr um 2 %.


Beispiel:
Der unverheiratete Sachverständige hat einen steuerlichen Gewinn im Jahr von 100.000,00 €. Er steht nunmehr vor der Frage, ob er zur Absicherung seines Lebensstandards im Alter eine kapital gedeckte Lebensversicherung oder ob er in die Basisrente investieren soll, die der LVS vermittelt. Eine weitere Altersversorgung liegt nicht vor.


Antwort.
Bei einem unterstellten Steuersatz von 35 % kann er durch seine jährliche Investition in die Basisrente bei höchstens 20.000,00 € (74% = 14.800 x 35%) = 5.180,00 € an Steuern sparen.


Hingegen kann er bei der kapitalgedeckten Lebensversicherung kaum noch Aushaben geltend machen, da die steuerliche Anerkennung dieser Sonderausgaben in der Regel durch die Ausschöpfung der Krankenkassenbeiträge nicht mehr zum Tragen kommt.


In diesen Fällen sollte ein steuerlicher Berater hinzugezogen werden, der den steuerlichen Vorteil genau auf den Einzelfall bezogen berechnen kann.


Anfragen bitte an den Landesverband.